Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, übernehmen wir für Sie die gesamte Korrespondenz und Abwicklung mit Ihrer Versicherung. Wir benötigen Namen und Anschrift der Versicherungsgesellschaft, Vertragsnummer und die evtl. bereits vergebene Schadensnummer.
Bei geringem Einkommen besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Prozesskosten-/Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen. Beratungshilfe können Sie bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht unter Vorlage Ihrer Einnahmen und Ausgaben beantragen. Mit dem Berechtigungsschein kann dann die außergerichtliche Vertretung erfolgen. Sie selbst haben einen Kostenanteil von 15,00 € zu übernehmen. Die weiteren Gebühren werden von der Landeskasse übernommen.
In Angelegenheiten des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts beschränkt sich die Tätigkeit im Rahmen der Beratungshilfe auf die Beratung.