Kanzlei für Vorsorgethemen in Göttingen

Fachgebiet Vorsorge

Vorsorge bedeutet nicht nur Testament, Vorsorgevollmacht (Betreuungsvollmacht) und Patientenverfügung. Eine Vielzahl von Verträgen führt in der heutigen Zeit zu langfristigen und meist nicht unerheblichen Verpflichtungen und Belastungen. Rechtzeitige Regelungen, Vollmachten und Verfügungen geben Sicherheit und schützen Ihre Interessen und entlasten Ihre Angehörigen.

Worauf es ankommt

Als Rechtsanwalt mit mehr als 20-jähriger Berufserfahrung erklärt Ihnen Hannes Krüger genau, worauf es bei einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung ankommt. Ihre persönlichen Vorstellungen und Wünsche werden in allen Bereichen rechtlich wirksam und verbindlich geregelt. So behalten Sie Ihr Selbstbestimmungsrecht für Ihr Leben – bis zum Schluss!

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer Sie im Notfall in welchen Bereichen vertreten darf, wenn Sie selbst keine Entscheidungen mehr treffen können. Mit der Vorsorgevollmacht vermeiden Sie auch die gerichtliche Betreuung, indem Sie einen Betreuer bestimmen. Das Einverständnis sollte mit dem “Betreuer“ abgestimmt sein. Ansonsten trifft im Notfall ein Fremder für Sie alle Entscheidungen. Die meisten Menschen wollen in dieser Situation lieber einen Menschen an ihrer Seite wissen, den sie über lange Zeit gut kennen und dem sie vertrauen.

Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung legen Sie fest, wie Ärzte Sie medizinisch versorgen sollen oder dürfen, wenn Sie Ihre Wünsche in der konkreten Situation nicht mehr selbst äußern können. Mit Ihrer Patientenverfügung können Sie ein unwürdiges Lebensende an „Schläuchen und Geräten“ verhindern, wenn längst klar ist, dass diese Versorgung das Leben nicht rettet, sondern nur noch künstlich verlängert oder einen Schwerstpflegefall produziert.

Andererseits kann auch eine Maximaltherapie eingefordert werden, wenn der Verfügende dies wünscht. Gerade in der aktuellen “Corona-Lage“ besteht Beratungsbedarf.

Vertrauensperson

Ihre Vertrauensperson muss der Aufgabe als Bevollmächtigter gewachsen sein und Ihr volles Vertrauen haben. Auch seine oder ihre Bereitschaft, im Ernstfall für Sie da zu sein und in Ihrem Sinne zu entscheiden, sollte vorab geklärt werden.

Digitaler Nachlass

An ihre digitalen Nutzerkonten bei sozialen Medien am oder an ihre E-Mail-Postfächer denken die wenigsten. Auch hier sollte eine Regelung getroffen werden, wenn der ursprüngliche Nutzer nicht mehr auf seine Daten zugreifen kann und eine Vertretung gewollt ist.

Experten raten daher häufig, frühzeitig eine Vollmacht aufzusetzen und darin eine Vertrauensperson zu ermächtigen, nach dem eigenen Tod oder auch früher den digitalen Nachlass zu regeln. Die Vertrauensperson muss davon Kenntnis haben, zustimmen und Zugriff auf die Zugangsdaten zu den Nutzerkonten haben.


Die Berücksichtigung Ihrer individuellen Bedürfnisse ist immer wesentlich und soll sich in den entsprechenden Dokumenten widerspiegeln. Häufig stellen sich zahlreiche Fragen, mit denen Sie sich beschäftigen müssen.

  • Wer soll sich um Ihre Angelegenheiten kümmern? Kommen mehrere Bevollmächtigte in Betracht, eventuell in welcher Rangfolge?
  • Was ist, wenn ein Bevollmächtigter ausfällt?
  • Sollen nur die „wichtigen Geschäfte“ geregelt werden?
  • Was ist, wenn ein Bevollmächtigter die Vollmacht eines anderen widerruft?
  • Was soll nach Ihrem Tod gelten?
  • Erhält der Bevollmächtigte eine Vergütung, haftet er bei (groben) Fehlern?
  • Wie schützt man sich gegen den Missbrauch der Vollmacht?
  • Welche Auskünfte muss der Bevollmächtigte den Erben erteilen?
  • Soll das Hausgrundstück verkauft werden, wenn Sie in ein Pflegeheim müssen?
  • In welchen Situationen soll eine ärztliche Behandlung durchgeführt werden?

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