Das Gewerbemietrecht unterscheidet sich in vielen Bereichen von den Bestimmungen für Wohnraum. Es gelten längere Laufzeiten und Kündigungsfristen, verbunden mit hohen wirtschaftlichen und finanziellen Verpflichtungen. Daher sollten sowohl Vermieter als auch Mieter einen rechtssicheren Vertrag abschließen.
Unsere Kanzlei berät und vertritt Sie kompetent bei Fragen zu
- Gestaltung und Prüfung von Gewerbemietverträgen
- Mieterhöhungen, Mietmängeln und -minderungen
- Schadensersatzansprüchen von Mietern
- Kündigung, Räumungsklagen
- Renovierung bei Auszug
und allen weiteren Sachverhalten aus dem Gewerbemietrecht.