Mit einer Patientenverfügung legen Sie fest, wie Ärzte Sie medizinisch versorgen sollen oder dürfen, wenn Sie Ihre Wünsche in der konkreten Situation nicht mehr selbst äußern können. Mit Ihrer Patientenverfügung können Sie ein unwürdiges Lebensende an „Schläuchen und Geräten“ verhindern, wenn längst klar ist, dass diese Versorgung das Leben nicht rettet, sondern nur noch künstlich verlängert oder einen Schwerstpflegefall produziert.
Andererseits kann auch eine Maximaltherapie eingefordert werden, wenn der Verfügende dies wünscht. Gerade in der aktuellen “Corona-Lage“ besteht Beratungsbedarf.
Ihre Vertrauensperson muss der Aufgabe als Bevollmächtigter gewachsen sein und Ihr volles Vertrauen haben. Auch seine oder ihre Bereitschaft, im Ernstfall für Sie da zu sein und in Ihrem Sinne zu entscheiden, sollte vorab geklärt werden.
An ihre digitalen Nutzerkonten bei sozialen Medien am oder an ihre E-Mail-Postfächer denken die wenigsten. Auch hier sollte eine Regelung getroffen werden, wenn der ursprüngliche Nutzer nicht mehr auf seine Daten zugreifen kann und eine Vertretung gewollt ist.
Experten raten daher häufig, frühzeitig eine Vollmacht aufzusetzen und darin eine Vertrauensperson zu ermächtigen, nach dem eigenen Tod oder auch früher den digitalen Nachlass zu regeln. Die Vertrauensperson muss davon Kenntnis haben, zustimmen und Zugriff auf die Zugangsdaten zu den Nutzerkonten haben.
Die Berücksichtigung Ihrer individuellen Bedürfnisse ist immer wesentlich und soll sich in den entsprechenden Dokumenten widerspiegeln. Häufig stellen sich zahlreiche Fragen, mit denen Sie sich beschäftigen müssen.
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